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Hallo!
Also Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Radfahrer. In einer Tempo 30 Zone darf man als Radfahrer also auch nicht schneller fahren 30 km/h... oder wenn außerorts nur Tempo 70 erlaubt wird (wobei... wer schafft das schon...). Wenn es allerdings keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrsschilder gibt und nur die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, dann gilt diese nicht für Radfahrer sondern nur Autos. Ansonsten müssen Radfahrer sich aber immer an § 1 StVO halten, wonach jeder nur so schnell unterwegs sein darf, dass er sein Gefährt sicher beherrscht.
Gruß
siri- Beantwortet von sirius2
am 2. Sep 2010 um 08:16
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- Beantwortet von sirius2
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Nein, auf Radwegen darfst du so schnell fahren wie du willst. Die Verkehrszeichen sind ja zur Straße hin angeordnet und gelten auf einem Radweg nicht.
- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 2. Sep 2010 um 14:08
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- Beantwortet von kraftfahrzeug
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Also grundsätzlich ist der Fahrradfahrer ein Verkehrsteilnehmer. Für ALLE Verkehrsteilnehmer gilt die StVO bindend.
Somit ist ein Fahrradfahrer auch den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen gebunden.
In den meisten Fällen liegt der Fahrradweg abseits der Straße, somit ist die Beschilderung der Straße für den Fahrradweg nicht gültig. Dennoch darf man mit dem Fahrrad nicht schneller fahren, als die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Innerorts 50 km/h und Außerorts 100 km/h wenn nicht anders durch Beschilderung gekennzeichnet. Nur weil ich auf einem Fahrradweg fahre, kann ich noch lange nicht machen was ich will. In verkehrsberuhigten Zonen gilt auch für Raddfahrer die Schrittgeschwindigkeit, da der Radweg dort nicht mehr räumlich von der Straße getrennt ist.
Das heißt auch, dass wenn ich als Fahrradfahrer die Straße nutze, auch mit seitlich markiertem Fahrradbereich, muss ich mich an die Beschilderung der Straße halten.
http://www.kinderfahrrad.org/strassenverkehr-ratgeber/radfahrer-gesetze/- Beantwortet von seppel
am 2. Sep 2010 um 16:50
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- Beantwortet von seppel
http://www.rad-net.de/modules.php?name=html&f=verwaltung/stvo.htm&menuid=80
am 2. Sep 2010 um 16:53
kommentiert von seppel
Hallo Seppel!
am 2. Sep 2010 um 17:27
Also hier hab ich es anders gefunden... http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/tipps/radfahrer_abc.php
Demnach gilt die allgemeine Geschwindigkeit von 50 km/h eben nicht für Radfahrer.
kommentiert von Peter H.