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  • Bonhoff
    0 0

    Winterreifen-Pflicht für Spass-Fahrzeug?

    Winterreifenpflicht?
    Was heißt das genau?
    Ich habe 2 Autos. Auf meinem Auto für den täglichen Gebrauch habe ich Winterreifen.
    Mein anderes Fahrzeug nutze ich nur gelegentlich. Da lohnen Winterreifen nun wirklich nicht.
    Bedeutet die Winterreifenpflicht, dass ich nun ordnungswidrig handle, wenn ich dieses Auto im Winter bei Plusgraden fahre?
    Also: darf ich im Winter ein Auto ohne Winterreifen fahren, wenn es nicht friert oder schneit?
    iM Voraus danke für die Infos.
    Gruß
    Eva

    Gefragt von Bonhoff am 7. Dec 2010 um 17:55
    Schlagwörter: Winterreifen Spassfahrzeug Zweitwagen schönes Wetter 

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ANTWORTEN (2)
  • Tristan
    0 0

    Hallo Eva,

    ich habe dir mal den Text der neuen Straßenverkehrsordnung hier rein kopiert. Damit müsste sich die Frage eigentlich beantworten lassen.

    § 2 StVO
    (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5 1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2 2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

    Viele Grüße,
    Tristan

    Beantwortet von TristanBronze-Rechtler am 7. Dec 2010 um 19:25
    Kommentare (3)
    • Danke für den Text.
      Verstehe ich das richtig: Nur "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte..." muss ich Winterreifen bzw. M+S-Reifen haben?
      kommentiert von Bonhoff am 7. Dec 2010 um 21:43

    • Danke für den Text.
      Verstehe ich das richtig: Nur "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte..." muss ich Winterreifen bzw. M+S-Reifen haben?
      kommentiert von Bonhoff am 7. Dec 2010 um 21:43

    • So würde ich das lesen. Auf jedenfall muss man nocht von Oktober bis Ostern (alte Faustregel) die Winterreifen drauf haben sondern wirklich nur wenn es die Witterung erfordert.
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 7. Dec 2010 um 21:48


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  • rallytour
    0 2

    Hallo Eva.
    Grundsätzlich gilt jedes Fahrzeug,das öffentliche Verkehrswege nutzt, muß zur Winterszeit mit Winterreifen ausgestattet sein.Ansonsten wird das mit hohen Geldbußen geahndet.
    Gruß Ralf

    Beantwortet von rallytour am 29. Dec 2010 um 08:43
    Kommentare (3)
    • Hallo Ralf,

      so würde ich das Gesetz (siehe oben) allerdings nicht lesen... ich finde das klingt eher so, als müsste das Fahrzeug nur bei Matsch, Glätte etc. damit ausgerüstet sein. Sonst stellt sich wohl auch die Frage, wann eigentlich "Winter" ist?

      Gruß
      Peter
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 29. Dec 2010 um 09:10

    • Hallo Peter.
      Wer seinen Versicherungsschutz im vollem Umfang erhalten will sollte schon zur Winterzeit Winterreifen,oder M+S Reifen an seinem Fahrzeug haben.In der Winterzeit haben Autofahrer mit Glatteis,Schneeglätte,Schneematsch,Eis oder Reifglätte zu tun.
      Gruß Ralf
      kommentiert von rallytour am 29. Dec 2010 um 11:50

    • Hallo Peter, hallo Ralf,

      definitiv. Wenn die Versicherung rausbekommt, dass man ohne Winterreifen unterwegs war, dann kann das den Versicherungsschutz kosten. Ich denke man muss unterscheiden. Geht es um den Versicherungsschutz, dann sollte auch am Spaßfahrzeug ein Winterreifen sein.... ein Bußgeld kann einem aber nur auferlegt werden, wenn man gegen die StVO verstößt... und die sieht nur bei wirklich glattem Wetter Winterreifen vor.

      Viele Grüße,
      nuxx
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 29. Dec 2010 um 11:57


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