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ANTWORTEN (1)
  • jennifer
    0 0

    Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:

    von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld
    mindestens zwei Punkte in Flensburg
    Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
    Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
    Außerdem gilt nach wie vor für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer, innerhalb und außerhalb der Probezeit:

    Fahrverbot ab 0,5 Promille
    Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille, siehe hierzu den Artikel "Promillegrenzen")

    Beantwortet von jennifer am 22. Mar 2011 um 11:58

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