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  • zuzzl
    0 0

    Beweist Rechnung mit Vermerk "Betrag erhalten" die Zahlung?

    Ich habe eine Rechnung von einer Mietwagenfirma, auf der die Zahlung des Betrags bestätigt wird: "Betrag dankend erhalten". Allerdings ohne eine Unterschrift.

    Jetzt mahnt die Firma zum wiederholten Male an, sie könnten keinen Zahlungseingang finden.

    Ist eine solche Quittung denn ungültig?

    Gefragt von zuzzl am 14. Oct 2010 um 08:25
    Schlagwörter: Mietwagen Quittung Zahlung Rechnung Beweis Unterschrift 

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ANTWORTEN (2)
  • seppel
    1 0

    Wenn es sich um ein elektronisch maschinel erzeugtes Dokument handelt und dies auch auf der Rechnung auch so ausgewiesen ist, dann ist die Rechnung auch ohne Unterschrift gültig.
    Die Frage ist jetzt, ob bei der Mietwagenfirma die Rechnungen generel mit diesem Vermerk erstellt werden, oder dieser erst mit erfolgter Zahlung dort aufgeführt wird.
    Wie wurde der Betrag beglichen... Bar oder Kredit-/EC-Karte? Bei kartenzahlungen hast du einen Zahlungsnachweis. Bei Barzahlung ist der Beweis natürlich schwierig.
    Davon mal abgesehen, warum sollte Sie der Mitarbeiter der Firma ohne erfolgter Zahlung gehen lassen? Es kann ja nicht Ihr Problem sein, wenn die Firma keinen zahlungseingang auffindet. Es sei denn, die Zahlung wurde von Anfang an auf Rechnung/Überweisung vereinbart. Dann sollten Sie aber definitiv einen Zahlungsnachweis haben.
    Grüße, Seppel

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 14. Oct 2010 um 08:42
    Kommentare (3)
    • Danke seppel, erst einmal für die Antwort! Gezahlt hatte ich bar... Zeugen waren nicht dabei. Hab ich dich also richtig verstanden dass man am besten erst einmal abwarten sollte, was passiert?
      kommentiert von zuzzl am 14. Oct 2010 um 09:43

    • Also von Abwarten habe ich nicht gesprochen.
      OK. Barzahlung.
      In der Regel wird das Fahrzeug bei der Übernahme vor dem Fahrtantritt bezahlt. Dazu bekommt man eine Rechnung, Quittung. Wer nicht zahlt, bekommt auch kein Fahrzeug. Es sei denn, man hat explizit Zahlung auf Rechnung/Überweisung vereinbart.
      Da dies aber nicht der Fall zu sein scheint, würde ich auf die Mahnungen reagieren und fragen, ob die noch alle Tassen im Schrank hätten.
      Das die Zahlung im System nicht verbucht wurde, ist ja nicht dein Problem.
      Zu klären ist, ob das Fahrzeug auch ohne Zahlung an die Kunden heraus gegeben wird, was meiner Meinung nach aber grob Fahrlässig wäre. Sowas gibt es auch nur bei Großkunden bzw. Bestandskunden. Entweder Zahlung bar oder mit Kredit-/EC-Karte. Demnach auch nachweisbar. Da Zahlung Bar und kein Systemeintrag, ist der Fehler beim Personal zu suchen. Wie ich schon sagte. Du hast das Fahrzeug erhalten. Hättest du nicht gezahlt, hättest du auch kein Auto erhalten.
      So würde ich argumentieren. Weiß allerdings nicht, wie hier die Rechtslage ist.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 14. Oct 2010 um 10:17

    • danke das hilft schon mal weiter!
      kommentiert von zuzzl am 14. Oct 2010 um 10:20


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  • shaker0202
    0 0

    Hallo Leute,

    hab gerade das hier bei Wikipedia gefunden:

    "Nach deutschem Recht ist der Gläubiger verpflichtet, eine Quittung nach Empfang einer Leistung auszustellen. (§ 368) BGB. Allerdings hat der Schuldner grundsätzlich die Kosten für die Quittung zu tragen (§ 369) BGB.

    Datum und Unterschrift sind Mindestvoraussetzungen einer Quittung, die sich aus dem Schriftgebot (§ 126 BGB) des Paragrafen 368 ergibt. Da eine Quittung, sofern sie gesetzlichen Voraussetzungen einer Rechnung erfüllt, auch als Rechnung verwendet werden kann, erhält sie darüber hinaus meist die folgenden Bestandteile: Schuldner, Gläubiger, Zahlungszweck, Ort, Umsatzsteueranteil."

    Anscheinend muss also eine Unterschrift auf einer Quittung sein, damit sie gültig ist!

    Beantwortet von shaker0202Bronze-Rechtler am 14. Oct 2010 um 10:22

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