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  • Pekingsuppe
    0 0

    Einbauküche: Geplant, geliefert, aufgebaut - Schaden durch undichten Siffon

    Guten Tag allerseits!

    Vor gut 1 Jahr haben wir eine neue Küche für knapp 9.500€ planen, liefern und aufbauen lassen. Alles vom Küchenstudio (Abteilung in einem großen Möbelhaus). Soweit, so gut.
    Nun habe ich durch Zufall bemerkt, dass der Siffon undicht ist. Durch die ganzen Blenden und den ausziebaren Mülleimer mit integriertem Deckel waren weder Siffon noch Anschlüsse, geschweige denn der Küchenboden und die Wand auf normalem Wege zu sehen. Wie gesagt: Nur durch Zufall, als mir die untere Blende abgefallen war und ich mir dachte "Ach, machste gleich mal drunter sauber." habe ich bemerkt, dass nach jedem Benutzen der Spüle etwas Wasser aus dem Siffon tropft.
    Aufgrund dessen, dass auf dem Boden schon ein richtiger schwarzer, dicker Film der "cremig" ist, rumklebt und der Siffon aussieht wie in Matsch geschmissen nehme ich stark an, dass die Undichtigkeit schon von Anfang an ist wegen einem Fehler der Küchenbauer. Dieser Zentimeter dicke Dreck kommt auf keinen Fall von ein paar Wochen, denn ich benutze die Spüle auch nicht ständig und lange, da wir eine Spülmaschine haben. Das muss schon seit den 15 Monaten sein, seit denen wir die Küche haben.

    So. Das Problem ist, dass wir nun Schwarzschimmel in der Wand haben und der Putz marode ist, uns ist also dadurch ein Schaden entstanden. Die Firma versucht sich rauszuwinden, angeblich mache man nach 1 Jahr nichts mehr. Warum mir das nicht früher aufgefallen wäre, hätte ich doch sehen müssen (wie denn, bei einer EBK mit Blenden bis zum geht nicht mehr?!).

    Nun zu meiner Frage: Kann sich der Laden einfach so aus der Verantwortung ziehen? Die Sache ist eindeutig und selbst bei einem Kaufvertrag ist die Garantie doch 2 Jahre? Durch Planung, Lieferung und Aufbau doch sogar 5 Jahre? Oder irre ich mich? Ich wüsste gerne wie ich mich jetzt verhalte und welche Argumente ich vorbringen kann?
    Ich verlange ja noch nichteinmal viel, das hab ich dem Küchenstudio auch gesagt. Dadurch dass wir selber Ahnung und einen Handwerker im Freundeskreis haben wird uns das auch nicht viel kosten. Ich möchte nur ein wenig Entgegenkommen von dem Laden. Das hab ich von Anfang an deutlich gemacht. Wie sind meine Chancen?

    Danke und liebe Grüße

    Gefragt von Pekingsuppe am 23. May 9539 um 13:02
    Schlagwörter: Küche Schimmel Schaden Schadensersatz Vertragsvereinbarung Vertrag Reparatur 

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ANTWORTEN (1)
  • seppel
    0 0

    Hallo Pekingsuppe,

    der Sachverhalt ist für Sie eindeutig. Dies ist allerdings kein Grund für eine Schuld oder Unschuld.
    Wäre der Schaden unmittelbar nach dem EInbau bemerkt worden, müsste die Firma uneingeschrenkt für den Schaden aufkommen. Da aber mittlerweile mehr als ein Jahr zurück liegt, müssen Sie nachweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Einbau bereits vorhanden war. Solange Sie das nicht können, ist die Firma zu keinem Schadenersatz verpflichtet.
    Wenn der vorliegende Schaden Ihrer Meinung nach so eindeutig auf einen Defekt beim Einbau zurück zu führen ist, dann sollte dies von einem unabhängigen Gutachter bestätigt werden können. Dann haftet auch die Möbelfirma.

    Viel Erfolg.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 12. Apr 2011 um 18:04

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