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Fitnessstudio-Kündigung-Umzug
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin bei einem Fitnessstudio angemeldet. Im Vertrag steht, dass ich bei einem Wohnwechsel ab 30 km unter vorlage des Meldebescheids des neuen wohnortes den Vertrag vorher kündigen darf. Ansonsten haben die Verträge eine Laufzeit von 12 Monaten.
Heute war ich im Fitnessstudio um meine Kündigung einzureichen. Der Besitzer lehnte diese ab und sagte mir, dass es eine neue Regelung laut BGH gibt, der jetzt solche klausen für unwirksam hält.
Sprich ein Wohnortswechsel ist kein Grund außerordentlich zu kündigen.
Da ich der Sache nicht ganz traue, wollte ich Sie um Rat Fragen.
Ich bedanke mich schonmal im vorraus.
Hochachtungsvoll
Ibrahim A.- Gefragt von Vatos am 23. May 760 um 13:01
- Schlagwörter: Fitnessstudio Kündigung Umzug
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Hallo Ibrahim,
schau doch mal in unseren Ratgeber: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-im-fitnessstudio/umzug-kann-man-dem-fitnessstudio-kuendigen.html
Viele Grüße,
Tristan- Beantwortet von Tristan
am 23. May 6616 um 13:01
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- Beantwortet von Tristan
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Was es gibt, ist ein neues BGH-Gesetzt, dass man seinen DSL-Anschluss nicht kündigen kannw enn man umzieht. Das hat aber nix mitm Fitness zu tun. Vielleicht meint er das?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html- Beantwortet von fitz
am 23. May 3390 um 13:01
Kommentare (1)Genau dieses Beispiel hat er mir auch genannt, mit DSL. Hab ihn auch angesprochen das es 2 unterschiedliche branchen sind, aber hat dann irgendwas gefaselt.
Leute ich bedanke mich bei euc, werde gleich hinfahren, und mich beschweren vielen vielen Dank
kommentiert von Vatos am 23. May 1421 um 13:01
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- Beantwortet von fitz
Ich habe mir schon etliches durchgelesen bevor ich meine Frage zusammengefasst habe. Mir gehts eig. nur darum, weil der Fitnessstudio betreiber behauptet man kann überhaupt nicht mehr wegen umzug vom Vertrag zurücktreten. Es sei ein neues gesetz vom Bundesgerichtshof.
kommentiert von Vatos am 23. May 1387 um 13:01
Hallo Ibrahim,
am 23. May 3116 um 13:01
wenn es so eine Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof gäbe, dann hätten wir die auch in den Beitrag aus dem Ratgeber aufgegriffen. Insofern: Es gibt sie nicht. Alles andere, was der Betreiber behauptet, ist daher Unsinn und soll wohl nur einschüchtern. Drucke unseren Ratgeberbeitrag doch einfach aus und lege ihn vor.
Viele Grüße,
Tristan
kommentiert von Tristan