Sie sind hier: Home » Vertragsrecht » Fitnessstudio-Kündigung-Umzug

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • Vatos
    0 0

    Fitnessstudio-Kündigung-Umzug

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin bei einem Fitnessstudio angemeldet. Im Vertrag steht, dass ich bei einem Wohnwechsel ab 30 km unter vorlage des Meldebescheids des neuen wohnortes den Vertrag vorher kündigen darf. Ansonsten haben die Verträge eine Laufzeit von 12 Monaten.

    Heute war ich im Fitnessstudio um meine Kündigung einzureichen. Der Besitzer lehnte diese ab und sagte mir, dass es eine neue Regelung laut BGH gibt, der jetzt solche klausen für unwirksam hält.

    Sprich ein Wohnortswechsel ist kein Grund außerordentlich zu kündigen.

    Da ich der Sache nicht ganz traue, wollte ich Sie um Rat Fragen.

    Ich bedanke mich schonmal im vorraus.

    Hochachtungsvoll

    Ibrahim A.

    Gefragt von Vatos am 23. May 760 um 13:01
    Schlagwörter: Fitnessstudio Kündigung Umzug 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (2)

 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑