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  • Gast
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    GEZ-Nachzahlung

    Ich bin selbständig u.habe eine kleine Praxis mit mehreren kleinen Behandlungsräumen.Seid 1996 zahle ich GEZ-Gebühren für ein Autoradio u.ein Radio in der Praxis.Nun kam ein Vertreter der GEZ in meine Praxis nach all den Jahren zur Kontrolle u.sah,daß neben dem Radio noch drei Behandlungsräume mit Lautsprechern ausgetattet sind.Nun soll ich rückwirkend für diese drei Lautsprecher Gebühren zahlen.Muß ich als Selbständige für diesen Zeitraum nachzahlen oder gilt in diesem Fall die Verjährungsfrist von vier Jahren.

    Gefragt von Gast am 17. Sep 2011 um 00:44
    Schlagwörter: Verjährungzeitraum Verhalten 

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