JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Kann ich als Verkäufer einen privaten Kaufvertrag rückgängig machen?
Ich musste aus privaten Gründen meinen Hund verkaufen, aber auf 2 Raten. Die erste Rate wurde nach Kaufabschluss bezahlt. Die zweite Rate muss bis zum 10.11.2010 bezahlt werden.
Die Käuferin machte einen netten und anständigen Eindruck deswegen habe ich nur einen kurzformulierten Vertrag verfasst(wie Adresse Käufer/Verkäufer, Gesamtsumme, Ratenzahlung).
Nun ist es eine Woche her wo der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Die Käuferin meinte das sie sich halt nach einem anderen Hund umschaut und nach einigen Tagen drohte sie mit dem Anwalt.
Kann ich den Kaufvertrag trotzdem rückgängig machen?- Gefragt von jeannine am 11. Oct 2010 um 15:22
- Schlagwörter: Kaufvertrag Privatverkauf
-
Kaufvertrag ist Kaufvertrag.
Aber ich verstehe das Anliegen hier nicht.
Wer möchte, und warum, den Kaufvertrag rückgängig machen?
Warum schaut sich die Käuferin nach einem anderen Hund um und warum will sie einen Anwalt einschalten?- Beantwortet von seppel
am 11. Oct 2010 um 16:32
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von seppel
-
Hi,
würde auch gern wissen, welchen Anlass Du siehst, den Vertrag rückgängig zu machen?
"Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten! Ich würde auf mein Recht bestehen und entsprechend auf die letzte Rate. Sollte Sie sich weigern, diese nicht zu zahlen, würde ICH mit dem Anwalt drohen!
Gruß
Timo- Beantwortet von Timo E.
am 11. Oct 2010 um 20:04
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Timo E.
-
Nein, kann man nicht. Verträge sind einzuhalten. Nur wenn du dich geirrt hast oder getäuscht wurdest kannst du den Vertrag eventuell anfechten.
- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 12. Oct 2010 um 21:07
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von kraftfahrzeug
Meinte natürlich "sollte Sie sich weigern, diese letzte Rate zu zahlen" ;)
am 11. Oct 2010 um 20:04
kommentiert von Timo E.