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ANTWORTEN (2)
  • seppel
    1 0

    Der Kreditgeber hat einen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
    Damit der Vertrag abgeschlossen werden kann, versichert sich der Kreditgeber über Ihre finanzielle Liquidität und die langfristige Sicherstellung der garantierten Ratenzahlung zur Tilgung der Kreditsumme.
    Dieser Vertrag kann auch durch eine weitere Person übernommen werden. Allerdings bleiben alle Pflichten und Rechte bestehen und werden auf den neuen Kreditnehmer übertragen. Somit müssen auch bei dem neuen Kreditnehmer die Vorraussetzungen, wie Lequidität etc. gewährleistet, garantiert und durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.

    Letzendlich obliegt es dem Kreditgeber, ob dieser einer Übertragung auf einen neuen Kreditnehmer zustimmt und diese durchführt. Dazu stellen Sie einfach eine Anfrage via Brief oder Fax an den Kreditgeber.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 26. Nov 2010 um 15:38

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  • mustunabla
    0 0

    Nein.... wenn du Schulden hast musst du die auch selber zahlen!

    Beantwortet von mustunabla am 26. Nov 2010 um 12:54
    Kommentare (1)
    • Ein Kredit kann nicht global als "Schulden" bezeichnet werden, da hier eine Dienstleistung geschäftlich mit einem Vertrag vereinbart wurde.
      Der Kreditgeber verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrages zur Zahlung des vereinbarten Batrages und der Kreditnehmer zahlt diesen Betrag in Raten an den Kreditgeber ab. Mit den vereinbarten Zinsen verdient der Kreditgeber Geld.
      "Schulden" bezeichnen Dinge, die aufgrund von Rückgabeschwierigkeiten nicht mehr zurück gegeben werden können. Dies beinhaltet finanzielles Gut und materielles Gut.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 26. Nov 2010 um 15:44


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