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  • tatjana1208
    0 0

    Kauf einer Eigentumswohnung

    Guten Tag, Ich alleinerziehende Mutter mit Kind wollte eine Wohnung kaufen. Gefunden - 3 Z. angespochener Preis 150T Grund 25t Mobiliar pauschal. Besitzer sind ein altes Ehepaar. Die Frau ist in Pflege, desswegen wird die Wohnung auch verkauft. Mir wurde gesagt - der Kaufvertag muss vom Amtsgericht genehmigt werden - kleine Formalität. Wir schließen den Vertag , ich zahle den Notar, kündige meine Wohnung- Jetzt kommt Brief vom Amtsgericht - es gibt keine Geneimigung. Man braucht einen Verfahrenspfleger. Einen Gutachten - wie sich 150T ergeben. Genaue Beschreibung von Mobiliar für 25T. Der Besitzer will, das ich den Gutachter bezahle. Ich bin nicht einverstanden. Was passiert - wenn bis Besitzübergabe keine Gerichtsgenehmigung vorligt - wird er nichtig? Wenn Gutachter einen anderen Preis nennt- muss ich zahlen? Ich muss in Paar Wochen hier raus, Notar ist bezaht und Kredit genommen. Ich habe Panik. Was soll ich tun . Danke voraus. Tatjana

    Gefragt von tatjana1208 am 13. Jan 2011 um 13:25
    Schlagwörter: Kaufvertag Amtsgericht Genehmugung 

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ANTWORTEN (1)
  • sirius2
    0 0

    Hallo Tatjana,

    wenn schon 150.000 Euro für die Wohnung da sind, dann sind 100 Euro für einen Anwalt sicher nicht fehl am Platze... das würde ich mal schnell prüfen lassen, sonst sitzte nachher auf der Straße..

    Viel Erfolg und halte uns mal auf dem Laufenden!
    siri

    Beantwortet von sirius2Silber-Rechtler am 14. Jan 2011 um 09:07

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