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FRAGE
  • TixO
    0 0

    Kaufvertrag als Minderjähriger bei Ebay geschlossen

    Hallo!
    ich bin 15Jahre alt und hab mich bei ebay angemeldet!
    Hab da leider einen Artikel gekauft denn ich aber nicht mehr brauche und habe natürlich freundlich den Anbieter angeschrieben!
    leider sagte er das ich das nun kaufen muss!
    ich habe alle versucht aber nun hat er mir mit einer anzeige gedroht! ich habe angst weil ich meinen eltern das nicht antuhen möchte!
    jetzt habe ich gesehen das der Artikel wieder auf der Seite ist und wieder verkauft wird!
    bin ich damit vom verkauf befreit?
    und wenn ich vom verkäufer belogen wurde zum zustand des Artikels muss ich dann noch zahlen?
    DANKE
    MFG Michael

    Gefragt von TixO am 27. Jul 2010 um 21:42
    Schlagwörter: Kaufvertrag als Minderjähriger bei Ebay geschlossen 

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ANTWORTEN (20)
  • seppel
    1 0
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    Bei eBay ist man nicht zwingend verpflichtet einen Artikel zu kaufen, wenn man den Zuschlag bei der Auktion erhalten hat, egal ob über Sofort-Kaufen oder halt der Bieten Option.
    Dafür hat eBay nämlich eine Möglichkeit eingebaut innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vom Kauf zurück zu treten.
    Nichts desto trotz kann man auch bei Internetkäufen innerhalb von 4 Wochen vom Vertrag zurück treten. Da die Person, welche dir den Gegenstand verkauft hat ja darauf pocht, scheint sie das ja auch gewerblich zu betreiben (z.B. Profi-Seller). Demnach hast du sowieso ein Rücktrittsrecht.
    Schreib dem eBay-Mitglied einfach, dass du den Kauf rückgängig machst und ihm den Artikel zurück schickst. Genau das machst du dann auch.
    Wenn du ihm dank deiner frühzeitigen Nachforschung schreibst, dass du minderjährig bist, dann könnte er auch bösswillige Absicht gehen. Das willst du natürlich auch nicht. Erwähn es einfach nicht.
    Wenn er zwingend rechtliche Schritte einleiten möchte, dann lass ihn einfach. Am Ende wird er auflaufen, auch ohne das er von dir darauf hingewiesen wurde.

    Des Weiteren hast du folgende Möglichkeiten
    1. du bleibst beim Rücktritt, klärst deine Eltern auf und wartest ab. Ich gehe davon aus, dass da nichts kommen wird, denn die Aussage "wir haben uns über sie erkundigt" ist gelogen. Wie bitteschön soll man sich über dich erkundigen? Wenn der Anwalt sich erkundigt hätte und wirklich Informationen von dir erhalten hat, dann hätten sie wegen der Minderjährigkeit direkt von einer Anzeige abgesehen.
    2. Du bezahlst, aber nur mit PayPal oder einen anderen Treuhandservice. Auf keinen Fall eine direkte Überweisung vom eigenen Konto auf das Konto des Verkäufers.

    Ich persönlich würde Punkt 1 nehmen.

    Grüße und viel Erfolg in der Zukunft.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 9. Aug 2010 um 09:10
    Kommentare (1)
    • Ja danke
      beste antwort
      glückwunsch!
      = )
      kommentiert von TixO am 9. Aug 2010 um 13:10


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  • bogenpfeil
    1 0

    Hey Michael!

    So wie ich das sehe, bist Du mit 15 beschränkt geschäftsfähig und kannst sowieso nur Verträge schliessen, wenn deine Eltern diese einwilligen.
    In dem Fall wissen deine Eltern nichts von dem Kauf, haben somit nicht zugestimmt.
    Rein juristisch würde ich also sagen, dass Du keinen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hast und er somit keinen anspruch gegen dich hat. dafür müsste die sache sich jedoch in dem zustand befinden, in dem du sie gekauft hast. ist sie jetzt "abgenutzt", musst du dem händler sozusagen die wertminderung zahlen.

    das belügen spielt dann ja keine rolle mehr, da du ja eh erst beschränkt geschäftsfähig warst.

    gruß

    Beantwortet von bogenpfeil am 27. Jul 2010 um 22:38

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  • TixO
    1 0

    Also würdet ihr mir empfehlen zu sagen ich bin als jugendlicher nciht vertrags mündig und kann keine anzeige bekommen!
    richtig?

    Beantwortet von TixO am 27. Jul 2010 um 23:45
    Kommentare (3)
    • genau! Viel Erfolg. Meld dich mal wie es dann gelaufen ist!
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 28. Jul 2010 um 06:56

    • Bei eBay ist man nicht zwingend verpflichtet einen Artikel zu kaufen, wenn man den Zuschlag bei der Auktion erhalten hat, egal ob über Sofort-Kaufen oder halt der Bieten Option.
      Dafür hat eBay nämlich eine Möglichkeit eingebaut innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vom Kauf zurück zu treten.
      Nichts desto trotz kann man auch bei Internetkäufen innerhalb von 4 Wochen vom Vertrag zurück treten. Da die Person, welche dir den Gegenstand verkauft hat ja darauf pocht, scheint sie das ja auch gewerblich zu betreiben (z.B. Profi-Seller). Demnach hast du sowieso ein Rücktrittsrecht.
      Schreib dem eBay-Mitglied einfach, dass du den Kauf rückgängig machst und ihm den Artikel zurück schickst. Genau das machst du dann auch.
      Wenn du ihm dank deiner frühzeitigen Nachforschung schreibst, dass du minderjährig bist, dann könnte er auch bösswillige Absicht gehen. Das willst du natürlich auch nicht. Erwähn es einfach nicht.
      Wenn er zwingend rechtliche Schritte einleiten möchte, dann lass ihn einfach. Am Ende wird er auflaufen, auch ohne das er von dir darauf hingewiesen wurde.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 28. Jul 2010 um 07:10

    • Auch ein guter Ansatz. Wahrscheinlich war der Verkäufer einfach verärgert, dass Du den Artikel nicht mehr haben wolltest und besteht nun auf dem Vertrag. Ich würde auch auf das Widerrufsrecht bestehen und erst im zweiten Schritt auf die Minderjährigkeit eingehen wenn da was kommt.
      kommentiert von TristanBronze-Rechtler am 28. Jul 2010 um 07:13


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  • TixO
    1 0

    = )
    stimmt!
    HAHAHA<
    also ich weiss nicht ob das für mich spricht aber ich hab da ein paar sachen gesammelt die für mich sprechen könnten!
    1.Der Artikel wurde vor 1woche für 380€ verkauft mit der Angabe das er nur 2 wochen alt ist jetzt bei ebay wurde er ein 2x verkauft und er ist komischer weisse immer noch 2 wochen alt o.O
    2.Der Artikel den ich "gekauft" habe wurde bei ebay wieder eingestellt und auf den wurde bereits geboten!
    3. Auf meine frage warum der Artikel für so wenig Geld verkauft wird (380€. er kostet im Handel 999€ angeblich!) wurde gesagt das sie eine GAsrechnung bezhlen müssen!
    Auf meine weiter logische Frage warum sie den Artikel akufen wenn sie eine offene Gasrechnung haben sagten sie das: Das sie das Gerät gekauft haben und am selben Tag die rechnung bekommen haben!
    jetzt meine frage an euch bekommt man eine Gasrechnung in der Mitte des Monats?
    4.Bin ich von "meinem Kaufvertrag" befreit da der Artikel wieder auf ebay eingestellt wurde und auf dem ein gebot liegt?
    MFG Michael

    Beantwortet von TixO am 28. Jul 2010 um 15:27
    Kommentare (1)
    • Na das klingt aber schon sehr sehr seeehr merkwürdig... von solchen komischen Leuten würde ich mich nicht verwirren lassen. Ich denke der Verkäufer hat klar gemacht, dass er eben nicht mehr an dich verkaufen will, indem er das 2x eingestellt hat. Denn an beide kann er definitiv nicht verkaufen... das würde ich auch so schreiben. Darin kann man wohl nen Verzicht auf seine Forderungen sehen.

      Scheint mir ehrlich gesagt ein Betrüger zu sein, der dich jetzt unter Druck zu setzen versucht.

      Halt die Ohren steif!
      kommentiert von silverstar029 am 28. Jul 2010 um 16:37


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  • TixO
    1 0

    ja sicher wird er sich freuen aber ich möchte auch keinen verletzen!
    denn ich fande jeder hat sein Senf dazu beigetragen!
    Also ich mache es inoffiziell: JEDER VERDIENT 20 PUNKTE!!

    Beantwortet von TixO am 29. Jul 2010 um 15:30
    Kommentare (1)
    • oder sie suchen aus wer der beste war!
      = )
      kommentiert von TixO am 29. Jul 2010 um 15:35


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  • sirius2
    0 0

    Hi Michael... als Jugendlicher kannst du gar keine wirksamen verträge schließen wenn deine eltern nicht zugestimmt haben... das solltest du dem verkäufer mal schreiben... der kann dich auch nicht anzeigen denn du hast ihm ja nicht vorgelogen dass du älter seist...

    Beantwortet von sirius2Silber-Rechtler am 27. Jul 2010 um 22:38

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  • rose88
    0 0

    so würde ich das auch sehen!
    verkauft er nun genau deinen artikel wieder in ebay oder verkauft er an sich einfach mehrere davon??

    Beantwortet von rose88 am 27. Jul 2010 um 22:40

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  • TixO
    0 0

    also ich hab ihn nie belogen und keine falschen infos erzählt!
    also muss ich mir keien angst machen!
    danke leute ihr habt mir echt geholfen!
    großes dankeschön an alle!

    Beantwortet von TixO am 27. Jul 2010 um 23:07
    Kommentare (1)
    • Ich denke auch dass das passen sollte... schreib ihm einfach dass du minderjährig bist und deine eltern nicht zustimmen. Außerdem ist ja die Angelegenheit für alle zufriedenstellend geregelt, weil er die Sache ja ohnehin weiterverkauft hat!

      P.S. Gerngeschehen, darfst gerne aktiv in unserer Community bleiben :)
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 27. Jul 2010 um 23:11


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  • TixO
    0 0

    ja ich habe ihn schon sehr oft gesagt verkaufen sie den artikel sie haben die kosten für den verkauft bezahlt warum wollen sie umbedingt mein Geld?!
    jedes mal kam die antwort wir ahbn ein vertrag und sie sind verpflichtet mir zu zahlen!
    und ich solle mich nciht einmsichen was seine verkäufe angeht!
    Also ich fand es sehr komisch!

    Beantwortet von TixO am 27. Jul 2010 um 23:22
    Kommentare (2)
    • Wahrscheinlich will der dann zwei mal kassieren und schickt dir den Artikel nachher nicht... ;-)
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 27. Jul 2010 um 23:27

    • könnte gut sein danke für den tipp!^^
      kommentiert von TixO am 27. Jul 2010 um 23:29


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  • TixO
    0 0

    Ok gut danke für den Tipp das werde ich machen!
    super leute danke!
    echt nette community hier!
    Kann ich nur empfehelen!

    Beantwortet von TixO am 28. Jul 2010 um 14:30
    Kommentare (1)
    • Das darfste auch gerne ;-)
      kommentiert von TristanBronze-Rechtler am 28. Jul 2010 um 14:31


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  • TixO
    0 0

    wenn es weiter problem giebt könt ihr mir dann i. wie helfen idem ihr ihm eine e-mail schreibt?
    ich glaube weil er denkt das ich so jung bin kann er sich alles erlauben!

    Beantwortet von TixO am 28. Jul 2010 um 14:36
    Kommentare (1)
    • Hallo TixO!

      Das ist leider in Deutschland verboten... niemand darf die Rechtsangelegenheiten anderer Leute wahrnehmen... Dafür gibt es Rechtsanwälte und damit die auch was zu tun haben muss man zwingend zum Anwalt laufen... da wird dir die Community leider nicht helfen können. Aber ich bin mir sicher, dass du die Mail auch alleine hinbekommst.

      Im Notfall geh lieber zu deinen Eltern und sprich mit denen das durch, die werden sicher Verständnis zeigen.

      Gruß,
      Peter
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 28. Jul 2010 um 14:39


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  • TixO
    0 0

    Ok gut danke für den Tipp werde ich machen= )
    danke für die schnelle antwort!
    Ihr könnt euch nicht vorstellen wie erleichtert ich bin!

    Beantwortet von TixO am 28. Jul 2010 um 14:42

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  • TixO
    0 0

    So Hab neue Infos!
    Also ich hab ihm Geschrieben ich möchte vom Kauf zurückt tretten und hab auch gesagt das ich ein Rücktrickts recht habe!
    Leider war er schon beim Anwalt und bei der Politzei und er hat eine Anzeige gegen mich gemacht!
    wegen des Kaufvertrages und vorsätzlichem Betrug!

    Beantwortet von TixO am 28. Jul 2010 um 15:06
    Kommentare (1)
    • Abwarten... erst mal gucken ob da wirklich was kommt. Vielleicht sagt er das auch nur, damit du doch noch überweist.

      Ich würd jedenfalls mal mit deinen Eltern drüber sprechen, nicht dass da nachher ne böse Überraschung kommt und es nachher heißt "Warum haste das nicht eher gesagt".

      Wie haste denn den Rücktritt erklärt? Per Mail? Ich würde noch mal sicherheitshalber per Brief (Einschreiben / Rückschein) den Widerruf aller Geschäfte erklären. Mails können schnell verloren gehen und nachher heißt es er hätte nie was bekommen.... lg
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 28. Jul 2010 um 15:09


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  • TixO
    0 0

    Zitat [Name gelöscht]:
    die Anzeige an sie wird morgen gemacht,wir waren bei unserem Anwalt und sie sind dafür haftbar.erstens wegen dem Kaufvertrag und zweitens wegen vorsätzlichen Betrug,das macht sich sicher gut in ihrer Strafakte.wir haben uns auch erkundigt über sie
    Zitat ende!
    also sollte ich jetzt ein Brief schreiben?

    Beantwortet von TixO am 28. Jul 2010 um 15:13
    Kommentare (1)
    • Ja... siehe vorheriger Post..

      Übrigens: Wenn jemand kein richtiges Deutsch kann "erstens wegen dem Kaufvertrag" würde ich mir eh keine großen Sorgen machen... ;-)

      Kannst ja in den Brief gleich reinschreiben, dass du nur deine gesetzlichen Rechte wahrnimmst und wenn er sich querstellt dann machste selber ne Anzeige wegen falscher Verdächtigung... die is nämlich auch strafbar, guck mal in § 164 Strafgesetzbuch... :D
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 28. Jul 2010 um 15:17


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  • TixO
    0 0

    hab ich recht oder nicht?

    Beantwortet von TixO am 28. Jul 2010 um 16:18

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  • TixO
    0 0

    Ok nachdem er mir gesagt hat das er ein Anwalt und die Politzei einschaltet!
    habe ich ihm folgendes geschrieben!
    Ich sagte: Also wenn ihr Anwalt das sagt muss ich sagen das ich somit doch den Artikel kaufen muss!
    Also da ich noch mein Leben vor mir habe kaufe ich den Artikel lieber!
    Würde es noch gehen so spaaren wir uns das Gericht und die Awalts kosten
    aber das war mehr ein test!
    denn ich glaube wenn man ein anwalt schon eine anzeige hat machen lassen dann muss man ja trotzdem zahlen oder?!
    und was ich seh komisch finde ist er sagte er hat kein Geld für die Gasrechnung aber woher hat er das Geld für den Anwalt?
    Seine antwort auf meine nachricht war!
    [Name gelöscht] Zitat!:
    wenn sie meinen ......wenn der Kaufvertrag erfüllt wird und die 380 Euro bezahlt werden,liegt kein Grund mehr vor für die Anzeige.Mein Mann hat ja morgen früh den Termin auf der Polizei er wird denen sagen das sie doch noch zahlen wollen und wenn das Geld dann da ist ,kann er die Anzeige ja wieder zurück ziehen.
    Zitat ende!
    tut mir leid wenn ich euch nerve!= )

    Beantwortet von TixO am 28. Jul 2010 um 16:54
    Kommentare (2)
    • Nichts für ungut aber du solltest darauf achten, dass du dich nicht in Wiedersprüche verwickelst... du kannst nicht einerseits einen Brief schreiben, dass du zurücktrittst und andererseits in die Email schreiben dass du den Kaufpreis doch zahlen willst... so, das ist meine letzte Antwort... ich denke es ist alles gesagt.

      Gruß.
      Pter
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 28. Jul 2010 um 16:57

    • Damit hast du nicht besonders intelligent reagiert und gehandelt.
      Wie Peter schon geschrieben hat, verwickelst du dich mit deinem Handeln in Wiedesprüche, was deine Absichten keineswegs festigt.
      Du hast genau 2 Möglichkeiten.
      1. du bleibst beim Rücktritt, klärst deine Eltern auf und wartest ab. Ich gehe davon aus, dass da nichts kommen wird, denn die Aussage "wir haben uns über sie erkundigt" ist gelogen. Wie bitteschön soll man sich über dich erkundigen? Wenn der Anwalt sich erkundigt hätte und wirklich Informationen von dir erhalten hat, dann hätten sie wegen der Minderjährigkeit direkt von einer Anzeige abgesehen.
      2. Du bezahlst, aber nur mit PayPal oder einen anderen Treuhandservice. Auf keinen Fall eine direkte Überweisung vom eigenen Konto auf das Konto des Verkäufers.
      Ich persönlich würde Punkt 1 nehmen.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 29. Jul 2010 um 13:57


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  • TixO
    0 0

    ok
    danke

    Beantwortet von TixO am 28. Jul 2010 um 17:01

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  • TixO
    0 0

    ok seppel ich werde mir ihre tipps gut merken!
    also ich hab ihm gestern geschrieben das ich mein Wiederrufsrecht habe und das auch "nutze"!
    ich habe gesagt das ich ihm ein Brief oder e-mail schreibe und das dann die Geschichte zu ende ist!
    so oft der mich belogen hat ist es schon fast frech mir dann noch mit einer anzeige zu drohen!
    sehr komisch naja!
    also da von ihm nichts mehr kommt nehme ich an das er jetzt verstanden hat das ich im Recht bin!
    >>>>>>>>>>>Ich schreibe ein Großes DANKESCHÖN an alle die mir geholfen habe

    Beantwortet von TixO am 29. Jul 2010 um 15:15
    Kommentare (3)
    • Gern geschehen! Glaube kaum, dass da noch was kommt. Der wird sicher nicht das große Fass aufmachen...
      kommentiert von TristanBronze-Rechtler am 29. Jul 2010 um 15:21

    • = )
      ja abzocken lass ich mich nicht!^^
      kommentiert von TixO am 29. Jul 2010 um 15:23

    • Wenn die Sache für dich erledigt ist, kannste dann noch eine Antwort als beste Antwort auswählen. Dann bekommt der Antwortende 20 Extrapunkte zum Dank gutgeschrieben und wird sich sicher freuen ;-)
      kommentiert von TristanBronze-Rechtler am 29. Jul 2010 um 15:27


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  • TixO
    0 0

    wie vergebe ich die Top Antwort?
    aber ich glaube wenn ich das mache sind die anderen bestimmt sauer oder traurig!
    = )

    Beantwortet von TixO am 29. Jul 2010 um 18:51
    Kommentare (1)
    • Hi TixO,

      wenn du eingelogged bist, dann siehste neben jeder Anwort den Button "...als beste Antwort auswählen". Den einfach anklicken ;-)
      kommentiert von TristanBronze-Rechtler am 29. Jul 2010 um 18:52


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  • TixO
    0 0

    Ohhh man das ist schwer ich möchte keinen verletzen wenn ich eine antwort wählen!
    und die bsten antworten wurde gemacht als unterkommentar!
    =( doof!

    Beantwortet von TixO am 29. Jul 2010 um 18:57
    Kommentare (2)
    • Na, du musst ja keine beste Antwort auswählen. Ich denke das ist schon in Ordnung so! Kein Stres...
      kommentiert von TristanBronze-Rechtler am 29. Jul 2010 um 18:58

    • also ich hab die Profile vergliche und mir ist aufgefalle sie sind so schnell bei antworten und immer nett!
      also würde ich ihnen die beste antwort geben aber sie haben noch nicht geantwortet!
      also wenn sie geantwortet habe dann meist als unter antwort!
      = ) falls sie das verstehen!
      also einfach nett antworten und die gute bewertung gehört ihnen!^^
      kommentiert von TixO am 29. Jul 2010 um 19:03


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