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  • HarryBalls
    0 0

    Nachzahlung bei der GEZ

    Hallo zusammen!
    Ich habe neulich eine REchnung von der GEZ bekommen in der eben diese ca 800 euro von mir haben will.
    Sachlage:
    Ich habe mich im Zeitraum vom juni 2006 bis august 2007 freistellen lassen. bin aber im februar 2007 zurück zu meinen eltern gezogen. jetzt am 1.10.2010 habe ich wieder eine eigene wohnung und natürlich habe ich mich umgemeldet! Dadurch ist die GEZ an meine Adresse gekommen weil das meldeamt sie weitergeleitet hat. Die GEZ meinte in der Rechnung sie hätten mir keine Briefe zustellen können und deswegen ist es ein solcher haufen geld. dazu ist vielleicht noch zu sagen das ich mich in einer schulischen ausbildung befinde in der es kein Einkommen für mich gibt. es ist eher so das ich schulgeld bezahle, ich also deutlich unter dem einfachen Sozialhilfe-Regelsatz befinde.
    Jetzt meine Frage:
    In wie weit bin ich verpflichtet dieser Zahlung nachzukommen?
    Wie sieht es vielleicht sogar mit verjährung aus???

    über eine antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon einmal im voraus dafür!
    LG

    Gefragt von HarryBalls am 7. Jan 2011 um 16:18
    Schlagwörter: GEZ Nachzahlung Verjährung der GEZ Forderung 

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ANTWORTEN (1)
  • Nino H.
    0 0

    hi harry,

    bin zwar kein spezialist, aber ich glaube, die verjährung liegt bei 3 jahren.. ob das bei forderungseinzug von behörden was anderes ist? glaube nicht..
    würde mich vielleicht mit nem anwalt zusammensetzen.. denn bei 800 euro rechnung ist nicht grad viel zu lachen..
    wenn du so geringes bzw. gar kein einkommen nachweisen kannst, wird dies sicher dafür sprechen, dass dir entweder alles oder wenigstens ein teil erlassen wird..

    Beantwortet von Nino H.Bronze-Rechtler am 7. Jan 2011 um 16:51

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