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Thema "Rücktritt vom Kauf" bzw "Gewähleistung"
Hallo, habe am 24.06.2011 von privat an privat einen gebrauchten Fernseher verkauft. Das Gerät wurde von mir über Quoka im Internet beworben. Den berühmten Ausschluss der Gewährleistung habe ich leider dort nicht formuliert. Allerdings wurde der Fernseher bei mir vor Ort vom Käufer eingehend begutachtet und auch getestet und für gut befunden. Das Gerät wurde dann im Auto verstaut und zu seinem neuen Standort verbracht. Nun ist das gekaufte Gerät laut Aussage des Käufers zwei Tage später plötzlich kaputt und er möchte den Kaufpreis von 100 Euro wieder haben. Das Gerät hatte einwandfrei funktioniert auch beim Test durch den Käufer. Der Käufer hat mir heute schriftlich mitgeteilt, dass er vom Kaufvertrag zurücktritt wegen Sachmangel und die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen erwartet. Mir war kein Mangel des Gerätes bekannt und auch beim Test mit dem Käufer ist kein Mangel aufgetreten. Muss ich nun trotzdem im Rahmen der zweijährigen Gewährleistungsfrist haften und den Kaufbetrag erstatten?
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Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Hallo Marko 1970, ich hatte auch so einen fast gleichen Fall gehabt. Der sogar vor Gericht ging. Aber ich wurde Freige-sprochen und musste somit nicht zurück zahlen. Der Richter sagte, dass der Kläger dieses Gerät Vorort getestet hatte und für einwandfrei hielt und dieses deswegen auch der Kauf zustande kam. Und dieses gebrauchte Gerät ja noch 14 Tage im Gebrauch des Käufers war und erst dann ja defekt wurde. So denke ich , ist dieses auch ihrem Falle. Aber , das muss nicht immer so sein. Aber , schauen Sie doch im Internet nach bei Gerichtsurteilen ( Gebrauchte Ware von Privat an Privat verkauft ) Oder im BGB - GESETZ im Internet nachsehen. Unter § 433 Abs, 1. und § 437 bis § 440. Dann werden Sie daraus auf jedenfalls mehr an Sicherheit haben.
- Beantwortet von schlauerle am 8. Jul 2011 um 13:17
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