JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Verjährungsfrist
Ich habe Folgende Frage:
Ab wann verjährt ein Rechtsanspruch auf eine noch nicht gestellte Rechnung?
Szenario: Ich habe im August Getränke von einem Großhandel geliefert bekommen und habe bis Heute noch keine Rechnung erhalten. Ich möchte nun wissen, ab wann der Rechtsanspruch verjährt ist.- Gefragt von mecki83 am 7. Nov 2010 um 22:07
- Schlagwörter: Verjährungsfrist Rechnungsstellung
-
Normalerweise beträgt die Frist 3 Jahre... wenn das alles im August war ist also noch jede Menge Zeit...
- Beantwortet von itzlbitzl am 7. Nov 2010 um 22:42
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
-
Hi mecki83,
hier ist ne gute Übersicht über die einzelnen Verjährungsfristen:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-in-sonstigen-faellen/was-verjaehrt-wann-rechnungen-unterhalt-vertraege.html
In deinem Falle musst Du unter "Forderung des Kaufpreises bei "beweglichen" Sachen" schauen, also 3 Jahre Verjährungsfrist.
Gruß,
Timo- Beantwortet von Timo E.
am 8. Nov 2010 um 10:19
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Timo E.