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Zur Abnahme eines Fertighauses verpflichtet?
Ich habe ein Fertighaus in Auftrag gegeben und die Produktion hat bereits begonnen. Die Wände stehen schon fertig in der Werkhalle. Der geplante Keller wurde witterungsbedingt noch nicht gebaut. Steht aber kurz vor der Ausführung.
Jetzt hat sich die familiäre Situation (ich werde mich von meiner Frau trennen). Bin ich jetzt verpflichtet das Haus auch abzunehmen?- Gefragt von westphalt am 13. Jan 2011 um 07:45
- Schlagwörter: Fertighaus Trennung Abnahmeverpflichtung
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1. Mit der Produktion und allen weiteren Schritten wird er nach Vertragsabschluss begonnen.
2. Ob du zur Abnahme des Hauses nach Vertragsabschluss verpflichtet bist steht in deinem Vertrag bzw. in den (durch den Vertragsabschluss akzeptierten) AGB's.
3. Dafür gibt es Anwälte. Der Wert des Hauses ist verdammt hoch. Da sollte auch ein Fachanwalt bezahlt werden können.- Beantwortet von seppel
am 13. Jan 2011 um 08:30
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- Beantwortet von seppel
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Hallo Westphalt,
Verträge müssen eingehalten werden.. du kannst nicht einfach wieder aus der Nummer raus... wenn die aber noch nicht alles fertig gebaut haben, dann kannst du dich mit denen ja vielleicht dahingehend einigen, dass du nur die Wände bezahlst, den Rest aber nicht?
Grüße
nx- Beantwortet von nuxx
am 13. Jan 2011 um 08:22
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- Beantwortet von nuxx