Sie sind hier: Home » Vertragsrecht » Zur Abnahme eines Fertighauses verpflichtet?

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • westphalt
    0 0

    Zur Abnahme eines Fertighauses verpflichtet?

    Ich habe ein Fertighaus in Auftrag gegeben und die Produktion hat bereits begonnen. Die Wände stehen schon fertig in der Werkhalle. Der geplante Keller wurde witterungsbedingt noch nicht gebaut. Steht aber kurz vor der Ausführung.
    Jetzt hat sich die familiäre Situation (ich werde mich von meiner Frau trennen). Bin ich jetzt verpflichtet das Haus auch abzunehmen?

    Gefragt von westphalt am 13. Jan 2011 um 07:45
    Schlagwörter: Fertighaus Trennung Abnahmeverpflichtung 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (2)
  • seppel
    1 0

    1. Mit der Produktion und allen weiteren Schritten wird er nach Vertragsabschluss begonnen.
    2. Ob du zur Abnahme des Hauses nach Vertragsabschluss verpflichtet bist steht in deinem Vertrag bzw. in den (durch den Vertragsabschluss akzeptierten) AGB's.
    3. Dafür gibt es Anwälte. Der Wert des Hauses ist verdammt hoch. Da sollte auch ein Fachanwalt bezahlt werden können.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 13. Jan 2011 um 08:30

      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • nuxx
    0 0

    Hallo Westphalt,

    Verträge müssen eingehalten werden.. du kannst nicht einfach wieder aus der Nummer raus... wenn die aber noch nicht alles fertig gebaut haben, dann kannst du dich mit denen ja vielleicht dahingehend einigen, dass du nur die Wände bezahlst, den Rest aber nicht?

    Grüße
    nx

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 13. Jan 2011 um 08:22

      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑