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FRAGE
  • eismann
    0 0

    Aergabe von Grundstücken

    Ich habe folgende Frage.
    Eine Gemeinde hat ein erschlossenes Baugrundstück von 800 qm. Für dieses Grundstück liegt ein Kaufangebot über 55000 Euro vor. Ein weitere Angebot liegt vor. In diesem Angbeot bietet eine Person ein nicht erschlossenes Grundstück von 1500qm an. Das Grundstück liegt jedoch in einem Gebiet indem die Gemeinde Bauland erschließen möchte und auch schon Land für 15 Euro pro qm angekauft hat. Rechnet man hoch, so haben die 1500 qm einen Wert von ca. 22500 Euro.
    Meine Frage ist ob es rechtmäßig ist, dass ein Rat trotzdem das günstiger Angebot (tausch) annehmen darf. Der Gemeinde entsteht ein finanzieller Nachteil von ca. 32.000 Euro
    Wie sieht die Rechtslage aus?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Gefragt von eismann am 6. Apr 2011 um 01:26
    Schlagwörter: Geldwerter Nachteil Schaden für eine Gemeinde durch Beschluss 

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