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  • Hasematz29
    0 0

    Eintreibung Gerichtskosten

    Guten Tag, meine Bekannte hat folgendes Problem: aus ihrem Scheidungsverfahren ist noch ein Betrag von 81 Euro offen. Meine Bekannte hat keinerlei Einkommen oder Vermögen sowie kein Besitz. Sie bekommt kein Hartz IV, kein Unterhalt und keine Renten. Sie kann lediglich kostenfrei bei ihrem Partner wohnen der sie auch Ernährt. Wie kann nun die Vollstreckungsbehörde den Betrag beitreiben? Kann Zwangshaft durch einen Haftbefehl angeordnet werden?

    Gefragt von Hasematz29 am 11. Jun 2011 um 15:49
    Schlagwörter: Vollstreckung Zwangshaft 

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