JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
GEZ
hallo, mal eine bescheidene frage zur gez. ich hab einige monate im rückstand da die gez jetzt für mich nicht mehr gebührenfrei ist da ich letztes jahr ausgelernt habe. diese frage kommt wahrscheinlich oft, aber verstößt dieses inkassounternehmen nicht gegen das grundgesetz, bzw muss ich die foderung bezahlen oder kommt man dadurch nicht weiter, meiner meinung nach trauen sich viele leute nicht gegen die gez etwas zu unternehmen, bringt das überhaupt etwas dagegen vorzugehen? und was passiert wenn ich gez abmelde und trotzdem noch geräte habe. stimmt es mit den 1000€ geldstrafe? vielen dank für ihre antwort
-
also verfassungswidrig ist die gez sicherlich nicht, die ist ja gesetzlich sogar vorgesehen... die gez ist ja auch kein inkassounternehmen sondern eine staatliche stelle. wenn du rundfunkgeräte hast, die angemeldet sind dann musst du natürlich auch bezahlen. wenn das wirklich nicht rechtens wäre dann wäre sicherlich schon mal jemand mit iener klage erfolgreich gewesen... die idee sich gegen die gez zu wehren ist ja nicht ganz neu ;-)
- Beantwortet von nuxx
am 13. Jul 2010 um 15:24
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von nuxx
-
Verfassungswidrig wohl nicht, aber lächerlich ohnehin!
Selbst im SPIEGEL gab es schon Reportagen, wie man die GEZ umgeht, insofern wählt ein Großteil den Weg des Untertauchens.. ob das nun vertretbar ist oder nicht, muss jeder für sich selbst wissen.
Was man nicht weiss, macht einen nicht heiss..
Gruß- Beantwortet von Timo E.
am 13. Jul 2010 um 15:42
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Timo E.
-
alles klar vielen dank euch beiden. und zwecks abmelden und der strafe wie sieht es dort aus? ich denke mal mit nachweisen wird es ihnen schwer fallen da ich im vierten stock wohne und da nix mit sat.schüssel oder ins fenster gucken ist oder seht ihr das anders?
- Beantwortet von Steinz am 13. Jul 2010 um 17:54
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
Hallo Steinz!
am 17. Jul 2010 um 16:59
Hier hat eben noch jemand was zur GEZ gefragt. Vielleicht kannst du ja helfen? Der Fall ist ja ähnlich wie deiner.
http://www.recht-gehabt.de/fragen/allgemein/gez-gebuehrenbescheid_111
Danke!
kommentiert von Tristan