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Nachweispflicht
Wenn man an die Behörde ein Dokument per E-Mail (als .pdf ) schickt und danach ein Anruf bzw. ein Schreiben bekommt, dass dieses nicht leserich ist, müssen sie eine Kopie davon zuschicken um zu beweisen welche Stellen "angeblich" nicht lesbar sind. (Ich habe einen Ausdruck von diesem Dokument erstellet und sehe kein Problem daran es zu lesen.) Oder kann man so ein Ausduck verlangen um nachvollziehen zu können woran das Problem liegt? Wenn ja nach welchem Gesetz gilt es?
- Gefragt von tatytata am 8. Mar 2011 um 22:27
- Schlagwörter: Nachweispflicht Beweispflicht Nachsweis verlangen
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Das sollte sich danach richten, was du nachweisen musst. Wenn du z.B. deine Steuererklärung abgibst, dann bist du ja z.B. verpflichtet Ausgaben nachzuweisen. Und wenn du da was hinschickst, was die nicht lesen können, dann biste deiner Nachweispflicht nicht nachgekommen und musst es eben neu schicken. Ein gesondertes nachweisgesetzt gibt es nicht.
- Beantwortet von Peter H.
am 9. Mar 2011 um 07:17
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- Beantwortet von Peter H.
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Ein
- Beantwortet von eva-louis@we... am 9. Mar 2011 um 13:21
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am 9. Mar 2011 um 13:24
kommentiert von nuxx
Ein e gesetzliche regelung gibt es dazu nicht. Es ist jedoch möglich , dass unterschiedliche PC-Software verwendet wird und daher Anhänge nicht lesbar sind . Bitte nicht gleich große geschütze auffahren. Einfach nochmal eine Kopie des Dokumentsn hinterherschicken.
kommentiert von eva-louis@we... am 9. Mar 2011 um 13:28
Na ja ich sehe es so: Das was ein Vertrag mit zensierten Stellen. Wie bereits erwähnt war das eine Pdf-Datei. Meiner Meinung nach liegt das Problem nicht an der Leserlichkeit, sondern an dem Versäumnis der Behörde. Die hat sich erst nach 3 Wochen gemeldet, genau 1 Tag vor dem Fristablauf. Ich wurde aufgefordert bis zum nächsten Tag (das wäre Samstag gewesen) den Vertrag nachzureichen. Es wurden Absprachen mit einer ganz anderen Person getrofen und mich hat jemand anders angerufen und wollte von der Absprache nichts hören. Ich verstehen den Ablauf nicht.
Muss ich überhaupt ein Vertrag (beim Arbeistamt) vorzeigen, wenn ich für diese Leistung noch kein Geld gekriegt habe? Darf Arbeitsamt meinen Arbeitgeber, ohne meine Zustimmung, auffordern das Geld mir zu zahlen?(Mgl. ist, dass ich bei meinem ehemaligen Arbeitgeber wieder anfangen kann und mit dieser Aufforderung kann meine Chanse verwirkt werden kann.)
kommentiert von tatytata am 10. Mar 2011 um 11:39