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Recht auf Besuch von Lehrveranstaltungen vor Prüfung?
Quereinstieg ins Studium und nicht-anerkannte Studien(vor-)leistungen: Habe ich ein Recht auf den Besuch von Veranstaltungen (Vorlesung, Übung, Tutorien) VOR Ablegen der entsprechenden Prüfungen? Ist eine reguläre Zwangsanmeldung aufgrund der geltenden Studien- und Prüfungsordnung rechtens?
Welche Quellen (§§) können dafür herangezogen werden? Mit welcher Begründung kann ich gegen eine Zwangsanmeldung, respektive eine bereits abgelegte Prüfung (die Veranstaltung wurde im WS nicht angeboten!) vorgehen?
Welche Möglichkeiten/ Chancen gibt es?
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Also ehrlichgesagt verstehe ich dein Problem nicht so ganz. Wenn Du an der Uni eingeschrieben bist und nen Studentenausweis hast, dann hast Du doch auch ein Recht darau fdie Vorlesungen zu besuchen. Wo gibts also das Problem?
- Beantwortet von nuxx
am 3. Oct 2010 um 21:57
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- Beantwortet von nuxx
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Stell doch einfach mal einen förmlichen Antrag auf Anerkennung der LEistungen. Und wenn sie denen ablehnen kannst du Widerspruch einlegen. Viel erfolg!
- Beantwortet von rose88 am 4. Oct 2010 um 07:01
Kommentare (3)das ist es ja: die leistungen wurden nicht anerkannt...siehe kommentar zu nuxx' antwort.
kommentiert von madea am 8. Oct 2010 um 14:26Hallo Madea!
Hast du denn wie von rose88 vorgeschlagen einen Widerspruch gegen die Anerkennung eingelegt? Im Übrigen kannst Du mal in die Studienordnung schauen. Dort finden sich meist Ausführungen dazu wann was wie anerkannt wird.
Viele Grüße,
georgi
kommentiert von georgi am 8. Oct 2010 um 14:28Keinen Widerspruch, da ich die Kenntnisse tatsächlich nicht hatte! Dass es nicht anerkannt wurde, ist nicht das Problem. Sondern, dass ich kurz nach Bekanntwerden einer Nicht-Anerkennung sofort zur Prüfung antreten musste, ohne im darauffolgenden Semester erst einmal die dazugehörigen LVs besuchen zu können.
Ich wurde ja zwangsangemeldet. Mir ging's gut, also keine Krankschreibung. Also rein in die Prüfung. Gegen den Prüfungsbescheid habe ich keinen Widerspruch eingelegt.
kommentiert von madea am 12. Oct 2010 um 21:00
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Schon mal Danke für die Kommentare. Leider ist die rechtliche Situation mir noch immer nicht klar. =(
- Beantwortet von madea am 12. Oct 2010 um 21:01
Kommentare (1)Die Frage lautet also:
***Wenn ein Student wechselt, und die erforderlichen Kenntnisse für ein Fach zur Anerkennung nicht mitbringt, wann muss er erstmals zur Prüfung antreten?
***Hat er ein Recht darauf, vorher entsprechende Veranstaltungen zu besuchen, da ihm ja bescheinigt wurde, dass ihm diese Kenntnisse fehlen?
kommentiert von madea am 12. Oct 2010 um 21:03
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...das problem!? ich musste im WS die prüfung antreten, für die die veranstaltung erst im SS angeboten wird, da mir das fach nicht anerkannt wurde (da ich weniger als die hälfte des stoffes an der alten uni hatte)
kommentiert von madea am 8. Oct 2010 um 14:25