Sie sind hier: Home » Verwaltungsrecht » Recht auf Besuch von Lehrveranstaltungen vor Prüfung?

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • madea
    0 0

    Recht auf Besuch von Lehrveranstaltungen vor Prüfung?

    Quereinstieg ins Studium und nicht-anerkannte Studien(vor-)leistungen: Habe ich ein Recht auf den Besuch von Veranstaltungen (Vorlesung, Übung, Tutorien) VOR Ablegen der entsprechenden Prüfungen? Ist eine reguläre Zwangsanmeldung aufgrund der geltenden Studien- und Prüfungsordnung rechtens?
    Welche Quellen (§§) können dafür herangezogen werden? Mit welcher Begründung kann ich gegen eine Zwangsanmeldung, respektive eine bereits abgelegte Prüfung (die Veranstaltung wurde im WS nicht angeboten!) vorgehen?
    Welche Möglichkeiten/ Chancen gibt es?

    Gefragt von madea am 3. Oct 2010 um 21:29
    Schlagwörter: Recht auf Besuch von Lehrveranstaltungen vor Prüfung 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (3)
  • nuxx
    0 0

    Also ehrlichgesagt verstehe ich dein Problem nicht so ganz. Wenn Du an der Uni eingeschrieben bist und nen Studentenausweis hast, dann hast Du doch auch ein Recht darau fdie Vorlesungen zu besuchen. Wo gibts also das Problem?

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 3. Oct 2010 um 21:57
    Kommentare (1)
    • ...das problem!? ich musste im WS die prüfung antreten, für die die veranstaltung erst im SS angeboten wird, da mir das fach nicht anerkannt wurde (da ich weniger als die hälfte des stoffes an der alten uni hatte)
      kommentiert von madea am 8. Oct 2010 um 14:25


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • rose88
    0 0

    Stell doch einfach mal einen förmlichen Antrag auf Anerkennung der LEistungen. Und wenn sie denen ablehnen kannst du Widerspruch einlegen. Viel erfolg!

    Beantwortet von rose88 am 4. Oct 2010 um 07:01
    Kommentare (3)
    • das ist es ja: die leistungen wurden nicht anerkannt...siehe kommentar zu nuxx' antwort.
      kommentiert von madea am 8. Oct 2010 um 14:26

    • Hallo Madea!

      Hast du denn wie von rose88 vorgeschlagen einen Widerspruch gegen die Anerkennung eingelegt? Im Übrigen kannst Du mal in die Studienordnung schauen. Dort finden sich meist Ausführungen dazu wann was wie anerkannt wird.

      Viele Grüße,
      georgi
      kommentiert von georgi am 8. Oct 2010 um 14:28

    • Keinen Widerspruch, da ich die Kenntnisse tatsächlich nicht hatte! Dass es nicht anerkannt wurde, ist nicht das Problem. Sondern, dass ich kurz nach Bekanntwerden einer Nicht-Anerkennung sofort zur Prüfung antreten musste, ohne im darauffolgenden Semester erst einmal die dazugehörigen LVs besuchen zu können.
      Ich wurde ja zwangsangemeldet. Mir ging's gut, also keine Krankschreibung. Also rein in die Prüfung. Gegen den Prüfungsbescheid habe ich keinen Widerspruch eingelegt.
      kommentiert von madea am 12. Oct 2010 um 21:00


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • madea
    0 0

    Schon mal Danke für die Kommentare. Leider ist die rechtliche Situation mir noch immer nicht klar. =(

    Beantwortet von madea am 12. Oct 2010 um 21:01
    Kommentare (1)
    • Die Frage lautet also:
      ***Wenn ein Student wechselt, und die erforderlichen Kenntnisse für ein Fach zur Anerkennung nicht mitbringt, wann muss er erstmals zur Prüfung antreten?
      ***Hat er ein Recht darauf, vorher entsprechende Veranstaltungen zu besuchen, da ihm ja bescheinigt wurde, dass ihm diese Kenntnisse fehlen?
      kommentiert von madea am 12. Oct 2010 um 21:03


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑